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Nov.

Kleinunternehmerregelung – Fluch oder Segen?!

Kleinunternehmerregelung – Fluch oder Segen?!

Mit der Kleinunternehmerregelung hat sich das Finanzamt eigentlich eine findige Idee einfallen lassen – eigentlich, denn wenn wir mal einen genauen Blick auf die Inhalte werfen und auch nur ein paar Sekunden darüber nachdenken, wird relativ schnell klar, dass dabei jeder Kleinunternehmer bares Geld verschenkt, und zwar bei jeder einzelnen Rechnung, an jedem Tag. Warum das so ist und was die Kleinunternehmerregelung überhaupt genau besagt, schauen wir uns heute einmal genauer an. Aber wie so oft gilt auch hier der Grundsatz, lieber selber Hirn anschalten, als einfach alles zu glauben!

Die Kleinunternehmerregelung: Die Fakten!

Die Idee hinter der Kleinunternehmerregelung ist Kleinunternehmer eine Erleichterung im Umsatzsteuerrecht zu garantieren. Unter den Voraussetzungen des erzielten Umsatzes im Vorjahr bzw. des voraussichtlichen Umsatzes des laufenden Jahres, kann der Unternehmer sich vor der Umsatzsteuer drücken. Ob das in jedem einzelnen Fall aber auch die beste Lösung ist, darf bezweifelt werden. Warum schauen wir uns nachher genauer an. Zur Vollständigkeit noch weitere Fakten:

  1. Der Antrag zur Kleinunternehmerregelung ist bei Existenzgründern im Rahmen des steuerlichen Erfassungsbogens zu stellen (oder später formlos beim Finanzamt)
  2. Im Jahr der Existenzgründung gelten besondere Vorschriften. Hier wird der im Gründungsjahr prognostizierte Umsatz (darf nicht höher als 17.500 € sein) als Entscheidungsgrundlage herangezogen.
  3. Der Selbstständige muss zu Beginn eines jeden Jahres erneut prüfen, ob die Voraussetzungen für eine weitere Anwendung der Kleinunternehmerregelung in diesem Jahr vorliegen.
  4. So muss im zweiten Jahr der tatsächliche Vorjahresumsatz (max. 17.500 EUR) und gleichzeitig der prognostizierte Umsatzes des neuen Geschäftsjahres (maximal 50.000 EUR) geprüft werden.

Die  Kleinunternehmerregelung: Die Idee

Schauen wir uns mal kurz an, was sich der Saat mit der Kleinunternehmerregelung gedacht hat. Naja, er soll den kleinen Unternehmen, die noch in den Kinderschuhen stecken finanziell helfen. Der Unternehmer muss also, vorausgesetzt er erfüllt die Voraussetzungen einer bestimmten Umsatzgrenzen, keinen zusätzliche Aufwendungen für Bürokratie und auch finanzielle Belastungen für das Erstellen von Umsatzsteuererklärungen stemmen. Doch jetzt kommt das große ABER:

Die Kleinunternehmerregelung: Der Haken!!!

Die Kleinunternehmerregelung hat auch ihre Tücken, denn eines ist klar, wer keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführt, darf diese dann auch nicht mit der hilfreichen Vorsteuer verrechnen. Hierzu ein Beispiel: Neu-Unternehmer Müller hat einen kleinen Copy-Shop. Bevor er starten kann, braucht er natürlich erst einmal einen Laden und Einrichtung. Er kauft Drucker, Scanner, Tische, Stühle, PC’s, Software etc. Außerdem hat er natürlich laufende Kosten. Er braucht Papier, Stifte, Toner, Druckköpfe, etc. Nach jedem Einkauf bezahlt er die Rechnung, die er von seinem Lieferanten erhält. Er überweist den Rechnungsbetrag sowie die darauf entfallende Umsatzsteuer. Das Finanzamt bezeichnet diese Umsatzsteuer, die Herr Müller als Unternehmer an seine Lieferanten bezahlt, als Vorsteuer. Nun hat Herr Müller zwei Möglichkeiten. Entweder er nutzt die Kleinunternehmerregelung, oder aber nicht

Ohne Kleinunternehmerregelung:

Wenn er keinen Gebrauch von der Kleinunternehmregelung macht, weist er in den Rechnungen an seine Kunden ebenfalls Umsatzsteuer aus. Sobald seine Kunden bezahlen, macht er Cash und zwar am Rechnungsbetrag und an der Umsatzsteuer. Klar muss er danach die Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen. Aber es gibt ja noch die die Vorsteuer, die er an seine Lieferanten gezahlt hat. Und die kann er von der Umsatzsteuer abziehen. Und jetzt kommt das Beste. Wenn man mehr Vorsteuer bezahlt als man Umsatzsteuer eingenommen hat, wird die Vorsteuer vom Finanzamt zurückgezahlt. So auch bei unserem Herrn Müller.
 
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Mit Kleinunternehmerregelung:

Wenn er Gebrauch von der Kleinunternehmerregelung macht, muss er in den Rechnungen an seine Kunden keine Umsatzsteuer ausweisen. In den Rechnungen steht dann der kleine Hinweis:  „Im ausgewiesenen Betrag ist gemäß § 19 UStG keine Umsatzsteuer enthalten.“ Und was passiert dann? Der Kunde bezahlt, und Herr Müller behält den ganzen Betrag ohne etwas an das Finanzamt abzuführen. ABER: Er kann dabei die Vorsteuer, die er an seine Lieferanten gezahlt hat, gegenüber dem Finanzamt nicht geltend machen. Und das heißt, nichts anderes, als dass er für jedes Papier, für jeden neuen Druckkopf den ganzen Preis zahlen muss. Nichts da mit Vorsteuer!  Außerdem ist zu bezweifeln, dass er mit der Kleinunternehmerregelung seine Buchführung, aus Mangel an Druck, auch lückenlos und gewissenhaft macht.

Die Kleinunternehmerregelung: Die Schwächen zusammengefasst:

Mit der Kleinunternehmerregelung hat der Unternehmer nicht wirklich einen wirtschaftlichen Nutzen, im Gegenteil, er verliert sogar bares Geld!

Der Unternehmer kann die MwSt. die er beim Kauf von Produkten oder Leistungen  eigentlich absetzen könnte, nicht mit der MwSt. der Einnahmen verrechnen. Und wer leidet darunter am meisten? Genau die kleinen, einfachen Existenz-Gründer, die laut Staat die Zielgruppe der Kleinunternehmerregelung sein sollen! Doch die haben aber oft am Anfang einer Unternehmensgründung mehr Ausgaben als Einnahmen. Das bedeutet nichts anderes, als dass die MwSt. verschenkt wird.

Es besteht oft der Irrglaube, keine Buchhaltung mehr machen zu müssen bzw. das ganze Thema etwas schleifen zu lassen. Wo das hinführt kann man sich denken! Zum totalen Knock-Out!

So begrenzt man sich selbst auf einen Umsatz der runter gerechnet bei maximal 1.458,33 € pro Monat liegt. Wie gesagt UMSATZ das ist noch kein Gewinn. Zieht man Kosten ab, bleibt einem meist viel zu wenig übrig um damit glücklich werden zu können.

Darum unser Tipp an Sie:

Denken Sie zweimal nach bevor sie sich in die Zwänge der Kleinunternehmerregelung begeben. Lassen Sie sich beraten und machen Sie sich nicht kleiner, als Sie eigentlich sind. Denken Sie groß – wie der Amerikaner sagt: „THINK BIG!“. Gerade Unerfahrene sollten sich nicht von der Kleinunternehmerregelung verführen lassen – manchmal ist mehr, wirklich MEHR!

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