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Mai

Das Kombi-Spar-Paket für den reisefreudigen Unternehmer:

Geschäftsreise + Kurzurlaub = doppelt Spaß!

Der nächste Trip winkt bestimmt! Und seit November 2011 ist es amtlich: Laut Finanzverwaltung dürfen die Kosten endlich aufgeteilt werden.

Wie man Kosten splittet und dabei richtig spart, wenn Urlaub und Geschäftsreise zusammen kommen, lesen Sie hier!

Wer häufig auf Dienst- oder Geschäftsreise ist, verbindet gern den Job mit dem Angenehmen und hängt ein paar relaxte Tage dran. Bis letztes Jahr noch mit furchtbaren Folgen, denn das Finanzamt strich kurzer Hand die Kosten des kompletten Trips.

Eine Teilung der Kosten wurde nur dann akzeptiert, wenn explizite Unterlagen und Belege objektiv eine leichte Trennung der Aufwendungen nachwiesen und wenn diese Ausgaben eindeutig geschäftlichen Ursprungs waren.

Strichen bis dato die Ämter bei solcherlei „Mischverhältnissen“ rigoros, so kann d

er Unternehmer, wenn er den geschäftlichen Anlass erbringt, Kosten heute geltend machen.

Die Aufteilung hierbei ist Maßgebend. Wer morgens 2 Stunden Besprechung hat und den Nachmittag am Pool verbringt, wird in Erklärungsnöte kommen. Deshalb ist es absolut von Vorteil auch auf Reisen zum akribischen Belegsammler zu werden, um Zuhause klar beweisen zu können, dass der Hauptgrund zu einem sehr hohen Anteil geschäftlichen Anlass hatte.

Eine betriebliche Einstufung dieser Kosten wird dann sehr viel eher als Betriebsausgabe oder Werbungskosten möglich sein. So können wie früher beispielsweise nicht nur Aufwendungen, wie die Teilnahme an Kongressen oder Messen angerechnet werden, sondern auch die allgemeinen Reisekosten.

Also ab in den Kombi-Urlaub und kräftig sparen.

Das Team von Fibufuchs*

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