Comments are closed 11
Sep

Steuererklärung: Den Abgabetermin verpasst?

Steuererklärung:  So klappt es mit der Fristverlängerung!

Der 31. Mai ist für viele Selbstständige und Unternehmer ein waschechter Stichtag, der von vielen deshalb ganz rot im Kalender markiert ist. Die ungeliebte Steuererklärung steht an und muss spätestens an diesem Tag auf dem Tisch der Sachbearbeiterin des Finanzamtes landen, sonst… Ja was eigentlich? Was passiert, wenn man vor lauter Stress oder einem Anflug von Aufschieberits mal wieder den Termin für die Steuererklärung verpennt oder die Scheuklappen absichtlich geschlossen hält? Wir gehen heute dieser Frage auf den Grund und schauen uns dieses „worst case Szenario“ einmal genauer an. So viel sei aber schon mal gesagt: Den Kopf reißt man Ihnen für eine verpasste Abgabefrist der Steuererklärung nicht ab, das einzige was möglicherweise leidet, ist das Portemonnaie. Denn, so viel muss klar sein, wer die Abgabefrist für die Steuerklärung verpasst tut sich keinen Gefallen – Zwangsgeld und Verspätungszuschlag sind keine Seltenheit

Hier die Eskalationsstufen im Schnelldurchlauf, wenn die Steuererklärung nicht abgegeben wird:

  1. Das Finanzamt schickt eine Erinnerung zur Abgabe der Steuererklärung, wird diese ignoriert, folgt
  2. die nächste Erinnerung mit Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärungen. missachtet man wieder diese Mitteilung, folgt
  3. eine Zwangsgeldandrohung die 150 Euro pro Steuererklärung beträgt. In Summe sind das die Umsatzsteuer, Einkommensteuer, Gewerbesteuer oder Körperschaftssteuer also 450 schmerzliche Euro. Bleibt die Steuererklärung immer noch aus, folgt
  4. die nächste Androhung zum Zwangsgeld. Hier verdoppelt sich der Betrag auf 300 Euro, was dann in der Summe mit 900 Euro zu buche schlägt. Versäumt man das wieder, kommt
  5. die Zwangsvollstreckung – dann ist Schicht im Schacht und der Gerichtsvollzieher treibt ein. Was trotzdem niemand entbindet seine Steuern dennoch zu zahlen – Mist!

Was sonst noch alles passieren kann, wenn man die Steuererklärung nicht rechtzeitig abgibt und wie dank einer Fristverlängerung trotzdem alles gut wird, schauen wir uns jetzt an.

Es ist Freitag, der 31. Mai 2013, Lieschen Müller, Inhaberin einer kleinen Massage-Praxis, ist in heller Aufruhe. Sie läuft kreuz und quer durch ihre schicke Wohnung, schickt Flüche in die warme Sommerluft und hält sich den Kopf. Sie hat es vergessen. Einfach vergessen. Diese dumme Steuererklärung. Der Umzug kam dazwischen, die Schwangerschaft, alles war plötzliche wichtiger. Sie legt die Stirn in Falten, und atmet schwer. Dabei ist sie doch sonst ein so aufmerksamer Steuerzahler und hat noch nie eine Abgabefrist verpasst. Erst recht nicht die der Steuererklärung. Aber wie es eben manchmal so ist… Jetzt ist es eben doch passiert. Plötzlich kommt ihr Mann in die Wohnung. Sie klagt ihm ihr Leid und er…. Er bleibt gelassen, denn er hat heute zufällig einen Artikel darüber gelesen, welche Möglichkeiten man hat, wenn die Abgabefrist der Steuererklärung verpennt wurde. Er nimmt sie erst einmal tröstend in den Arm, streichelt ihr über den Kopf, sagt ihr „alles halb so schlimm“ und erzählt ihr…… Genau von diesem Artikel:

Schauen wir uns zuerst mal an was das Gesetz zur Steuererklärung zu sagen hat: „Soweit die Steuergesetze nichts anderes bestimmen, sind Steuererklärungen, die sich auf ein Kalenderjahr oder einen gesetzlich bestimmten Zeitpunkt beziehen, spätestens fünf Monate danach abzugeben“. Doch das ist natürlich nicht das Ende der Fahnenstange. Natürlich können Fristen der Steuererklärung, die von einer Finanzbehörde gesetzt sind, verlängert werden. Und was muss also genau bis zum 31. Mai eingereicht werden?

  • Einkommensteuererklärung
  • Körperschaftsteuererklärung
  • Gewerbesteuererklärung
  • Umsatzsteuererklärung

Wer diese Abgabefrist für die Steuererklärung verpasst, muss eines beachten: Erst einmal durchatmen und Ruhe bewahren. Es ist nicht alles so schlimm, wie es scheint. Aber das kann es werden wenn man jetzt nicht sofort handelt. Das gütige Finanzamt gewährt nämlich jedem Vergesser eine Fristverlängerung von sechs Wochen. Kann ja immer mal was dazwischen kommen, deshalb der erste Tipp, wer Post vom Fiskus bekommt und darin steht das er oder sie die Abgabefrist verpasst hat, sollte sich sofort beim zuständigen Sachbearbeiter melden und das persönliche Gespräch suchen. In diesen sechs Wochen der Schonfrist für die Steuererklärung passiert erst einmal gar nichts Schlimmes – auch keine Sanktionen oder Geldbußen. Leider ist es so, dass vielen die Steuererklärung gar nicht so leicht von der Hand geht; Plötzlich fehlen alle Unterlagen, die Bank stellt sich quer, irgendjemand hat Urlaub und kann deswegen gerade nicht ans Telefon… man kennt das ja. Deshalb bitte merken:

Wer die Abgabefrist für die Steuererklärung verpasst

und auch nach 6 Wochen nichts auf Papier und Schreibtisch des Fiskus gebracht hat, MUSS eine Fristverlängerung beantragen, das wiederum geht vollkommen unförmlich und funktioniert auch per Telefon, aber natürlich nur, wenn das Finanzamt auch zustimmt, denn das müssen sie nicht… Die sitzen jetzt am längeren Hebel – aber keine Sorge, die meisten sind keine Unmenschen, vor allem nicht wenn man persönlich den Kontakt sucht.

WICHTIG: Der Steuerpflichtige muss auf jeden Fall einen Grund für die Fristverlängerung darlegen. Und das sollte kein ganz so fadenscheiniger Grund sein, wie: „mein Hund hat’s gefressen“.
Besser: Dienstreisen, Krankheit, ein Umzug oder nach wie vor ausstehende Unterlagen von Bank, Krankenversicherung oder dem Riester-Anbieter.
Übrigens: Wenn danach nichts mehr zurück kommt, ist das schon Zustimmung genug. Jedenfalls bei Fristverlängerungen von 3 bis 4 Wochen. Diese Fristverlängerung sichert dem „Vergesser“ des Steuerbescheids dann ein paar Wochen, höchstens kann die Frist jedoch bis zum 30. September verlängert werden, danach wird’s ungemütlich.

Übrigens: Wer seine Geldangelegenheiten vom Steuerberater regeln lässt, muss sich überhaupt keine Gedanken mehr über eine Fristverlängerung machen. Für die endet die Fristverlängerung nämlich automatisch erst am 31. Dezember des Jahres. (Wir beraten sie übrigens gerne – auch oder gerade wenn Sie die Abgabefrist für die Steuererklärung vergessen haben und diese Angelegenheiten ab sofort gerne in professionelle Hände legen wollen.)

Wer aber nach den sechs Wochen nicht handelt und alles einfach aussitzt, dem drohen Sanktionen. Und die haben es in sich. Denn wenn das Finanzamt eines nicht leiden kann, dann wenn die Abgabefrist absichtlich und ohne Begrünung missachtet wird.

Das Finanzamt darf nämlich einen Verspätungszuschlag oder ein Zwangsgeld festsetzen, wenn die pünktliche Abgabe der Steuererklärung tatsächlich unerklärt vergessen wird. Die Strafgelder können bis zu zehn Prozent der fälligen Einkommensteuer ausmachen, maximal 25.000 Euro. Wenn keine Steuererklärung eingeht, dann schätzt das Finanzamt übrigens Ihre Einnahmen und Ausgaben und bitten Sie dann zur Kasse – und dann muss man denen erst mal das Gegenteil beweisen….

Das schlimmste daran: Selbst wenn der „Zu-spät-Anmelder“ eigentlich etwas Cash nachbezahlt bekommen würde, ist er dennoch nicht sicher vor Strafen. Und dann tut Dummheit richtig weh – vor allem dem Konto…

Und sollte es doch soweit kommen und alle Fristen und alle Mahnbescheide bleiben unerhört, dann kann man ja zur Not einfach nochmal reumütig seinen Sachbearbeiter aufsuchen und erklärende Worte finden – am besten natürlich mit der fertigen Steuererklärung oder mit etwas gutem Willen – und vielleicht wird der vergessene Abgabetermin der Steuererklärung dann doch noch ein Happy End, wenn nicht ist es bestimmt eine so große Lehre, dass im nächsten Jahr schon im April die Steuererklärung abgegeben ist und somit alles in trockenen Tüchern und die Fristverlängerungen kein Thema mehr ist.

Ähnliche Artikel:

Autor:

Kommentare sind gesperrt.