Periodengerechte Verteilung einer Leasingsonderzahlung

Zur Ermittlung der tat-säch-lichen Kosten für sonstige beruf-liche Fahrten nach § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4a Satz 1 EStG ist eine Leasing-sonder-zahlung den einzel-nen Veran-lagungs-zeit¬räumen während der Lauf-zeit des Leasing-vertrags zuzu-ord-nen (Ände-rung der Recht-sprechung: BFH, Urteil v. 21.11.2024 – VI R 9/22; veröf-fent¬licht am 16.1.2025).

Hintergrund: Aufwendungen des Arbeit-nehmers für beruf-lich veran-lasste Fahrten, die nicht Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätig-keits-stätte im Sinne des § 9 Abs. 4 EStG sowie keine Familien-heim-fahrten sind (sonstige beruf-liche Fahrten), sind gemäß § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a Satz 1 EStG in ihrer tatsächlichen Höhe als Werbungs¬kosten zu berück¬sichtigen. Anstelle der tatsäch¬lichen Aufwendungen, die dem Arbeit-nehmer durch die persön¬liche Benutzung eines Beför-derungs-mittels entstehen, können die Fahrtkosten mit den pauschalen Kilometersätzen angesetzt werden, die für das jeweils benutzte Fahrzeug als höchste Wegstreckenentschädigung nach dem Bundes-reise-kosten-gesetz (BRKG) festgesetzt sind (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a Satz 2 EStG).

Quelle: b.b.h.

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