Vergabe der Wirtschafts- Identifikationsnummer (WIdNr.) und Auswirkungen

Das BZSt weist darauf hin, dass es im Monat November 2024 zu einer längeren Bearbeitungszeit bei der Vergabe der USt-IdNr. kommen kann, insbesondere bei Anträgen auf Vergabe der USt-IdNr. für Organgesellschaften (BZSt).
Das BZSt führt dazu aus: Voraussichtlich ab November 2024 wird jedem wirtschaftlich Tätigen durch das BZSt die W-IdNr. vergeben. Dies erfolgt in mehreren Stufen automatisiert.
Die W-IdNr. wird in ihrem Aufbau der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) entsprechen. Es handelt sich aber um zwei eigenständige Identifikationsnummern.
Für den Vergabeprozess der WIdNr. werden neben den Steuerkonten der Finanzämter die beim BZSt zur USt-IdNr. gespeicherten Unternehmensdaten zur Verfügung gestellt.
Aus technischen Gründen können Unternehmensdaten für einen kurzen Zeitraum nicht aktualisiert werden. Dies hat Auswirkungen auf die Vergabe der USt-IdNr.
Es kann daher im Monat November2024 zu einer längeren Bearbeitungszeit bei der Vergabe der USt-IdNr. kommen, insbesondere bei Anträgen auf Vergabe der USt-IdNr. für Organgesellschaften.
Das BZSt empfiehlt daher, soweit möglich, Ihre Anträge auf Vergabe der USt-IdNr. frühzeitig zu stellen, beispielsweise direkt mit der umsatzsteuerlichen Registrierung beim Finanzamt (Fragebogen zur steuerlichen Erfassung).
Auch bei der Beantragung oder Anforderung der erneuten Mitteilung der USt-IdNr. über das Online-Vergabeformular kann es zu Verzögerungen kommen.
Keine Auswirkungen ergeben sich jedoch bei Anträgen auf Eintragung oder Änderung einer Euro-Adresse für Einzelunternehmen oder Hinterlegung von Vollmachten für das UStKV. Grundsätzlich wird es keine Auswirkungen auf das Bestätigungsverfahren von USt-IdNrn. geben. Gegebenfalls werden die Unternehmensdaten wie oben beschrieben für einen kurzen Zeitraum nicht aktualisiert. Zusammenfassende Meldungen können weiterhin wie gewohnt abgeben werden.
Hinweis:
Das BZSt weist ferner darauf hin, dass aktuell die Reaktionszeiten im Online-Bestätigungsverfahren ausländischer USt-IdNrn länger als üblich sind. Dies betrifft auch die XML-RPC-Schnittstelle. An einer Lösung des Problems werde gearbeitet. Schriftliche oder telefonische Abfragen greifen auf die gleiche Datenbank zurück, sodass sich auch diesbezüglich die Bearbeitungszeiten verlängern.

Quelle: b.b.h.

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