Vordrucke der Anlage EÜR 2024
Das BMF hat die Vordrucke der Anlage EÜR sowie die Vordrucke für die Sonder- und Ergänzungsrechnungen für Mitunternehmerschaften und die dazugehörigen Anleitungen für das Jahr 2024 bekannt gegeben (BMF, Schreiben v. 02.09.2024 – IV C 6 – S2142/23/10001 :010).
Quelle: b.b.h.
Sie haben Fragen, wie Sie für Ihr Unternehmen diese News optimal einsetzen können? Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder eine E-Mail.
E-Mail senden
Ähnliche Artikel:
- Die große Online-Marketing-Lüge!
- Neue Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand und Übernachtungskosten 2013
- Mindestlohngesetz und seine Aufzeichnungspflicht nach § 17 MiLoG
- Vernichten alter Buchhaltungsunterlagen
- Aufbewahrungsfristen, der Buchhaltung für Unternehmer und Freiberufler