Verpflegungsmehraufwand 2014 –
Das müssen Sie über das Tagesgeld wissen!
Der erste Januar ist nicht nur der Stichtag für neue Vorsätze, sondern auch für neue Gesetze. Alljährlich treten zu Beginn des Jahres neue Neuerungen und Regelungen in Kraft, von denen der durchschnittliche Deutsche im besten Fall gelesen hat. Auch die Pauschalen für den Verpflegungsaufwand 2014 (dem sog. Tagesgeld) bleiben von Neuerungen in 2014 nicht verschont. Höchste Zeit sich mit einen Überblick über den Verpflegungsmehraufwand 2014 zu verschaffen.
Verpflegungspauschalen 2014: Das ist neu!
Die gute Nachricht zuerst. Die Verpflegungspauschale wird ab dem 1. Januar etwas durchsichtiger und auch einfacher. Seit ein paar Tagen gilt nämlich das neue Reisekostenrecht (die sog. Reisekostenreform). Und dank dieser gibt es jetzt nur noch zwei Pauschalen zum Verpflegungsmehraufwand 2014 bei beruflichen Abwesenheitszeiten. Bisher waren es deren drei.
- Die erste Pauschale umfasst Abwesenheiten zwischen 8 und 24 Stunden (ohne Übernachtung) sowie den Tag der Anreise und der Abreise.
- Die zweite Pauschale umfasst Abwesenheiten über 24 Stunden (komplette Tage der Abwesenheit)
Wer genau hinschaut (und das machen wir für Sie natürlich) sieht, dass sich ab jetzt vor allem die freuen dürfen, die dienstliche Kurzreisen zu ihrem täglichen Brot zählen. So erhält man sei dem 1. Januar für eben diese kurzen Abwesenheiten (von minimal 8 Stunden) mehr Geld als in den Jahren zuvor. Auch bei kurzen Abwesenheiten (von 8 bis 12 Stunden) gibt es durch die neuen Regelungen zum Verpflegungsmehraufwand mehr Geld – um genau zu sein doppelt so viel. Außerdem gelten weiterhin die Pauschalsätze für Auswärtstätigkeiten an derselben Tätigkeitsstelle für maximal 3 Monate! Es gibt also schon mal nicht weniger Geld.
Verpflegungsmehraufwand 2014 in Deutschland
Jeder, der öfter dienstlich auf Reisen ist, weiß es: Die meisten Dienstreisen finden innerhalb Deutschlands statt. Deswegen sollen auch eben diese inländischen Reisen und ihre steuerlichen Neuerungen hier beleuchtet werden. Ab dem 01.01.2014 gelten für Deutschland folgende Spesen-Pauschbeträge:
Mind. 24 Stunden |
Ab 8 bis 24 Stunden |
Pauschale für eine Übernachtung |
24 € |
12 € |
20 € |
Am besten zeigen sich die Neuerungen des Verpflegungsmehraufwands natürlich anhand eines expliziten Beispiels:
Ein Mann ist im Auftrag seiner Firma 3 Tage lang auf einer Dienstreise. Am 1. Tag geht es um 14 Uhr los, am 3. Tag kehrt er um 19 Uhr in seine vier Wände zurück. Jetzt wird gerechnet. Das Ergebnis: Er erhält als Entschädigung einen Verpflegungsmehraufwand in Höhe von 48 Euro von seinem Arbeitgeber erstattet. Natürlich können Unternehmer auf Dienstreisen diesen Pauschalbetrag zum Verpflegungsmehraufwand in Höhe von 48 Euro entsprechend steuerlich geltend machen. Der Gesamtbetrag setzt sich dabei aus folgenden Positionen zusammen:
Tag 1 geht von 14 bis 24 Uhr (also 10 Stunden) = 12 Euro.
Tag 2 geht von 0 bis 24 Uhr (also 24 Stunden) = 24 Euro.
Tag 3 geht von 0 bis 19 Uhr (also 19 Stunden) = 12 Euro.
So war es 2013:
Es lohnt sich ein Blick auf die Änderungen zum Vorjahr. Nach der neuen Regel des Verpflegungsmehraufwands ist der Dienstreisende am ersten Tag nur noch 10 Stunden abwesend (beim Beispiel von 2013 waren es 15 Stunden). Tatsächlich wäre der Reisende bisher am 1. Tag in die Spanne von 8 bis 14 Stunden Abwesenheit gekommen und hätte nur 6 Euro Verpflegungsmehraufwand gegenüber dem Arbeitgeber abrechnen können. Mit der Neuregelung und der Reisekostenreform 2014 ändert sich das. Der Reisende ist zwar eigentlich kürzer unterwegs bekommt aber trotzdem eine pauschale Erstattung, die (wie im Vorjahr) wieder bei 48 Euro liegt.
Zum Schluss noch ein Blick auf den Verpflegungsmehraufwand 2014 im Ausland . Denn ist man dienstlich im Ausland unterwegs, so gelten andere Pauschbeträge. Gerade mit der Übernachtungspauschale wird es hier anders gehalten.
Verpflegungsmehraufwand 2014 im Ausland (Auslandsreise-Pauschalen)
Natürlich heißt Ausland nicht gleich Ausland. Jedes Land hat seine eigenen Gesetze. Aus diesem Grund haben wir die aktuellen Pauschalen und Spesensätze für den Verpflegungsmehraufwand 2014 tabellarisch zusammengefasst.
Vorsicht: Es gibt Länder wie die USA oder GB, die mehrere und regional unterschiedliche Pauschalsätze haben. Diese unterschiedlichen Verpflegungs- oder Übernachtungspauschalen sind übrigens auf regionale Unterschiede in den Preisstrukturen der Länder zurückzuführen. Ein gern genommenes Beispiel hierfür sind die Vereinigten Staaten. Wer da in einem Hotel in Manhattan (New York) unterkommt , wird dort ganz sicher mehr zahlen, als er es in einem kleinen Landhaus Irgendwo in Iowa tun würde. Aus diesem Grund gibt es für New York City einen anderen (korrigierten) Pauschalbetrag zur Verpflegung und eine angepasste Übernachtungspauschale.
In unserem kostenlosen Downloadbereich finden Sie den Verpflegungsmehraufwand 2014 für das Ausland in einem Dokument zusammengefasst. |
Und jetzt viel Spaß beim Reisen und Geldsparen.
Am Rande:
Natürlich beziehen sich auch in diesem Jahr alle Informationen zu den Auslandspauschalen und zu den Pauschalen in Deutschland auf die entsprechende Veröffentlichung des Bundesministeriums der Finanzen. Eine Gewährleistung für die genannten Informationen des Verpflegungsmehraufwand 2014 kann nicht ausgesprochen werden.